In der Realschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • der Mittlere Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe ("Fachoberschulreife mit Qualifikation"):
    Mit mindestens befriedigenden Leistungen in allen Fächern erwirbt man die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Eine "4" in Deutsch/Mathematik/Englisch kann durch eine "2" in einem anderen dieser Haupfächer ausgeglichen werden. Bei den übrigen Fächern können höchstens drei nichtbefriedigende Leistungen ausgeglichen werden.
  • der Mittlere Schulabschluss ("Fachoberschulreife") nach Klasse 10:
    Mit mindestens ausreichenden Leistungen in allen Fächern erwirbt man den Mittleren Schulabschluss. Dabei kann man sich maximal eine "5 " (oder "6") ohne Ausgleich in einem Nebenfach leisten, eine weitere "5" ist mit Ausgleich möglich.
  • ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss 
  • ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss (nach Klasse 9)

Ausführliche Informationen zu den Versetzungsbestimmungen und Abschlüssen finden Sie im Bildungsportal NRW.